Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Allgemeines
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen gelten
für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Käufer oder anderen Auftraggebern.
Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen einschließlich von Zubehör.Sie
gelten insbesondere selbst dann, wenn der Käufer bei der Bestellung oder sonst
wie auf eigene Geschäftsbedingungen verweist. Anderslautende Bestimmungen
finden keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn DiamondKFZParts diesen anderen Geschäftsbedingungen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.2
Die Angebote und Preisangaben von DiamondKFZParts sind bis zu einem endgültigen
Vertragsschluss freibleibend, soweit eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt
ist. Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen erlangen nur in dem Maße für DiamondKFZParts
Gültigkeit, wie sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
1.3
Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.
1.4
Für alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien und ihre Rechtsnachfolger
aus dem vorliegenden Vertrag und aus eventuellen Nebengeschäften ergeben, gilt
das deutsche Recht. Die Anwendung der Rechtsnormen des deutschen
Kollisionsrechtes, soweit sie auf eine fremde Rechtsordnung verweisen, sowie
der Haager Einheitlichen Kaufgesetze, des einheitlichen UN-Kaufrechtes oder
sonstiger Konventionen über das Recht des Warenverkaufs ist ausgeschlossen.
1.5.
Als Vertragssprache gilt die deutsche Sprache. Werden Schriftstücke in einer
anderen Sprache übergeben, gelten diese nur als Übersetzung. Bestehen
Übersetzungsdifferenzen zwischen dem deutschen und dem ausländischen Text, ist
in jedem Fall der deutsche Text als Originaltext maßgebend. 2.Lieferung 2.1
Die Ware wird von DiamondKFZParts branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird
von DiamondKFZParts zum
Selbstkostenpreis berechnet.
2.2
Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die
Lieferpflicht von DiamondKFZParts.
2.3
Lieferfristen und -termine, die durch DiamondKFZParts mitgeteilt werden, sind
ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, DiamondKFZParts hat einen
Liefertermin/eine Lieferfrist schriftlich mit dem Vermerk fix zugesagt. Ein fix
zugesagter Termin gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Eine Einstandspflicht für rechtzeitige Beförderung übernimmt
DiamondKFZParts nicht.
2.4
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand
den Machtbereich von DiamondKFZParts verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert
sich im übrigen angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse
(insbesondere in Fällen höherer Gewalt) sowie solcher Fälle, die außerhalb des Willens
des Verkäufers liegen (z.B. Betriebsstörungen, Fehl- oder Ausschussfertigung,
Streik und Aussperrung, jeweils im eigenen Hause oder bei Zulieferanten u.ä.),
soweit solche Umstände nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der
Lieferware oder der Leistung von erheblichem Einfluss sind. Der Käufer kann aus
diesen Umständen keine Ansprüche herleiten. Die vorbezeichneten Umstände sind
auch dann vom Verkäufer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Umstände werden in
wichtigen Fällen dem Käufer baldmöglichst mitgeteilt.
2.5
Der Verkäufer haftet im Falle des Verzuges nach den gesetzlichen Bestimmungen,
wenn der Lieferverzug auf einer vom Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein
Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Anderenfalls
ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
2.6
Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines
Lieferverzuges des Verkäufers bleiben unberührt. 3.Berechnung 3.1
Maßgebend ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Alle Preise
verstehen sich in Euro ab Werk oder Lager zuzüglich der gesetzlich geregelten
Mehrwertsteuer sowie zuzüglich aller Transportkosten wie z.B. Verpackung,
Fracht, Transportversicherung und Zoll.
3.2
Bei Verkäufen auf Abruf ist DiamondKFZParts für vier Monate nach
Auftragsbestätigungsdatum an den bestätigten Preis gebunden. Für Unternehmer
gilt eine dreimonatige Bindungsfrist. Wenn und soweit der Abruf nach Ablauf
dieser Frist erfolgt, ist DiamondKFZParts berechtigt, etwa zwischenzeitlich
eingetretene Lohn-, Material- und/oder Energiepreiserhöhungen mit einem
angemessenen Gemeinkostenzuschlag zusätzlich in Rechnung zu stellen. Dies gilt
insbesondere bei Sukzessiv-Lieferungsverträgen.
3.3
Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von DiamondKFZParts
genannten Preise, die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren
zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder zu Lasten des Käufers an
veränderte Fracht- und Nebengebührensätze für Lieferung des Verkäufers
angepasst, ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
3.4
Alle Preise auf dieser Website sind unter Vorbehalt nachträglicher Änderung.
Änderungen können ohne Voranmeldung vorgenommen werden. 4.Höhere Gewalt Fälle höherer
Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt
einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können –
suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung
und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten mögliche – sich daraus ergebende –
Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner
berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag
zurückzutreten. Dies gilt ferner bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten
Grundes. In diesem Falle haben die Vertragsparteien sich unverzüglich hierüber
zu informieren. Bereits erbrachte Leistungen sind zurückzuerstatten. Sonstige
weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 5.Zahlung 5.1
Die Rechnungen des Verkäufers sind mit Lieferung der Ware zur Zahlung fällig
und innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware rein netto Kasse an den
Verkäufer zu zahlen. Zahlt der Käufer nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt
der Ware, so kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
5.2
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (10 Tage nach Erhalt der Ware) hat der Käufer
unbeschadet der Pflicht zum Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen
in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen
Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a..
5.3
Alle Forderungen von DiamondKFZParts gegenüber dem Käufer aus der
Geschäftsverbindung mit diesem werden - ohne Rücksicht auf die Laufzeit evtl.
herein genommener Schecks – sofort fällig, sobald ein Anlass (z.B.
Zahlungsverzug, schlechte Auskunft, Vollstreckungsmaßnahmen, Herabstufung der
Bonität durch die Kreditversicherung etc.) hierfür auftritt. Das Entsprechende
gilt, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit
des Käufers bestehen oder wenn der Käufer Außenstände oder Waren, auf die sich
ein Eigentumsvorbehalt zugunsten DiamondKFZParts erstreckt, an Dritte
verpfändet oder zur Sicherheit übereignet. Unter den gleichen Voraussetzungen
können wir bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen verlangen. Außerdem ist DiamondKFZParts, soweit DiamondKFZParts
noch einen abzuarbeitenden Auftragsbestand des Käufers hat, der noch nicht
angefertigt worden ist, zum Rücktritt von diesen Lieferverträgen berechtigt
und/oder kann Schadensersatz statt der Leistung fordern.
5.4
Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt sind oder von DiamondKFZParts anerkannt wurden. Der
Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung einer Forderung des
Käufers an Dritte ist nur mit Zustimmung von DiamondKFZParts zulässig.
5.5
Solange fällige Forderungen des Verkäufers nicht beglichen wurden, ist der
Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag
verpflichtet. 6.Gefahrübergang - Versand
6.1
Verladung und Versand erfolgen – soweit unversichert – auf Gefahr des Käufers.
6.2
DiamondKFZParts wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg
Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte
Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des
Käufers.
6.3
Die Gefahr – in Bezug auf die Lieferware – geht mit Aushändigung der Ware an
den Frachtführer (Spedition, Fuhrunternehmen, Post, Bahn, UPS u.a.) auf den
Käufer über.
6.4
DiamondKFZParts haftet nicht für ein Verschulden des Frachtführers. Alle etwaigen
Schadensersatzansprüche gegen Frachtführer tritt DiamondKFZParts auf Verlangen
an den Käufer ab. Der Käufer muss alle erkennbaren Schäden im Zusammenhang mit
dem Transport sofort nach Empfang der Ware beim Frachtführer reklamieren. 7.Mangelhafte Lieferung / Haftung
7.1
Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden,
offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von zwei Wochen ab
Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu
rügen.
7.2
Ansprüche wegen bei Übergabe vorhandener Mängeln sind ausgeschlossen, wenn der
Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat.
Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und
von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist der Verkäufer - unter
Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den
Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der
Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung
berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer für jeden einzelnen Mangel eine
angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
7.3
Soweit der Käufer kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und der Kauf für beide
Parteien Handelsgeschäft ist, muss die Ware unverzüglich auf Mängel untersucht
werden. Bei Übergabe nach Untersuchung vorhandene Mängel nach Lieferung
unverzüglich schriftlich unter Beifügung von Belegen zu rügen. ( § 377 HGB)
Andernfalls sind Ansprüche wegen anfänglicher Mängel ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer (Verbraucher sowie
Unternehmer) trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen
insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
7.4
Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder
Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt, die von dem
Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die
Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer
ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch
als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer
die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom
Vertrag erklären.
7.5
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann
der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder
der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Käufers zur
Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden
Bedingungen bleibt davon unberührt.
7.6
Der Verkäufer haftet unbeschadet der Regelung in Abschnitt 2. dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen
uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen
Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von
der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle
Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen
sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile
derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat,
haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der
garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an
der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko
eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und
Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
7.7
Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit
verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher
Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Der Verkäufer
haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag
verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht
vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Verkäufer im übrigen nicht. Die
in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die
Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.
7.8
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.Alle
Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung der Produkte des Verkäufers,
technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien
den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. 8.Gewährleistung 8.1
Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels einer
gelieferten Sache beträgt – sofern gesetzliche Regelungen nicht zwingend etwas
anderes vorschreiben - im Falle des Verkaufs einer gebrauchten beweglichen
Sache ein Jahr, im Falle des Verkaufs einer neu hergestellten Sache zwei Jahre.
8.2
Die zweijährige Gewährleistungsfrist im Falle des Verkaufs einer neu
hergestellten Sache gilt nicht, soweit der Käufer kein Verbraucher im Sinne des
BGB ist. Insoweit gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Im Falle des
Verkaufs einer gebrauchten Sache ist die Gewährleistung – sofern der Käufer
kein Verbraucher iSd BGB ist – ausdrücklich ausgeschlossen. 9.Eigentumsvorbehalt 9.1
Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung
mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren Eigentum des Verkäufers. Der Käufer
ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
9.2
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung der vom Verkäufer gelieferten Ware entstehenden Erzeugnisse zu
deren vollem Wert, wobei DiamondKFZParts als Hersteller gilt. Bleibt bei einer
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren
Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt DiamondKFZParts Miteigentum im Verhältnis
der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
9.3
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der
Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des
Verkäufers (vgl. Abschnitt 9.2) zur Sicherung an den Verkäufer ab. Er ist
ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an den
Verkäufer für seine Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist
der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring
befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors
begründet, die Gegenleistung in Höhe des dem Verkäufer zustehenden
Forderungsanteils solange unmittelbar an den Verkäufer zu bewirken, als noch
Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer bestehen.
9.4
Zugriffe Dritter auf die dem Verkäufer gehörenden Waren und Forderungen hat der
Käufer dem Verkäufer unverzüglich und unter kompletter Angabe der Anschrift des
Pfandgläubigers mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
9.5
Die Geltendmachung von Rechten aus dem Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den
Rücktritt vom Vertrag.
9.6
Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger
Bezahlung der Forderungen des Verkäufers weder an Dritte verpfändet noch zur
Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
9.7
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als
20%, so wird DiamondKFZParts auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten
nach Wahl des Verkäufers freigeben.
9.8
Die Gefahr des zufälligen Unterganges der unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Waren trägt der Käufer, der sich verpflichtet, die gelieferten Waren sorgsam zu
behandeln. 10.Datenschutz Der Käufer ist
damit einverstanden, dass DiamondKFZParts die im Rahmen oder im Zusammenhang
mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Käufers in
dem nach der Datenschutzgesetzgebung zulässigen Umfang verarbeitet und nutzt. 11.Kostenloses Rückgaberecht gemäß
Fernabsatzgesetz 11.1
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen
durch Rücksendung zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware
und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei
Speditionsgut) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in
Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Nicht packetfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die
Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen senden Sie an:
DiamondKFZParts
Heuchelbergstr. 29
74226 Nordheim
Deutschland
11.2
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)
herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt
werden. Sollten z.B. die Waren bei der Rücksendung verschmutzt oder beschä-
digt sein, behält sich DiamondKFZParts das Recht vor, nicht den vollen
Kaufpreis zurückzuerstatten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware
ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und
alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Wenn Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen, erfolgt eine Gutschrift
bereits geleisteter Zahlungen nach Eingang der Waren DiamondKFZParts. Haben Sie
die Ware per Kreditkarte bezahlt, erfolgt die Rückzahlung auf das von Ihnen
beim Kauf angegebene Kreditkartenkonto. Bei Zahlung per Nachnahme, Vorkasse
oder Rechnung erfolgt eine Rückzahlung per Scheck. Bei Zahlung per Lastschrift
erfolgt eine Rücküberweisung auf Ihr Bankkonto. 12.Sonstiges
12.1
Der Einbau der von DiamondKFZParts vertriebenen Produkte muss fachgerecht, wenn
möglich durch eine Fachwerkstatt erfolgen. DiamondKFZParts weist ausdrücklich
darauf hin, dass der Einbau bzw. die Montage der von DiamondKFZParts
gelieferten Waren zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bzw.
der Zulassung für das umgebaute KFZ führen kann. Es ist ausschließlich Sache
des Käufers, sich - falls erforderlich - unverzüglich um eine ABE, Zulassung
oder Begutachtung zu bemühen. Ohne ABE oder Zulassung nach der StVZO dürfen
Kraftfahrzeuge nicht im Geltungsbereich der StVZO geführt oder verwendet
werden. Waren ohne ABE sind im Warenangebot des Verkäufers entsprechend
kenntlich gemacht.
12.2
Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von DiamondKFZParts
oder nach Wahl des Verkäufers der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.
12.3
Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Zustimmung
des Verkäufers abzutreten.
12.4
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
im übrigen nicht. Die unwirksame Regelung wird – sofern möglich – durch die
einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Das gleiche gilt, soweit die AGB von den Parteien nicht vorhergesehene Lücken
aufweisen.


